Bauphysik

Wärmeschutznachweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG):


Der Wärmeschutznachweis stellt sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik  sowie zum Wärmedämmstandard von Gebäuden erfüllt sind. Er wird durch unser Ingenieurbüro beantragt  und erstellt und muss spätestens zum Baubeginn vorliegen.

Schallschutznachweise gem. DIN 4109 und VDI 4100 (baulicher Schallschutz):


Der Bewohner erwartet in seiner Wohnung einen Schutz vor Geräuschen von außen und aus der Nachbarschaft sowie ein Mindestmaß an Vertraulichkeit. Schallschutz gilt daher als ein wichtiges Merkmal für die Qualität einer Wohnung.

Der bauaufsichtlich aus Gründen des Gesundheitsschutzes geforderte Schallschutz ist in DIN 4109 festgelegt. In Abschnitt 1 („Anwendungsbereich und Zweck“) der DIN 4109 heißt es dazu
wie folgt: „In dieser Norm sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen.

Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus
benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden.“